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Ausrüstung des Spielers
Zweck der Regel Regel 4 beschreibt die Ausrüstung, die Spieler während einer Runde verwenden dürfen. Da Golf ein anspruchsvolles Spiel ist, in dem der Erfolg vom Einschätzungsvermögen, Geschick und Fähigkeiten des Spielers abhängen sollte, gilt: Der Spieler
  • muss der Spieler zugelassene Schläger und Bälle benutzen,
  • darf höchstens 14 Schläger mitführen und
  • ist in der Nutzung anderer Ausrüstung eingeschränkt, die sein Spiel künstlich unterstützt.
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Ausrüstung des Spielers
Zu den genauen Bestimmungen zu Schlägern, Bällen und anderer Ausrüstung sowie das Verfahren zur Beratung und Einsendung von Ausrüstung zur Begutachtung der Zulässigkeit, siehe Ausrüstungsregeln.
4.1

Schläger

4.1a

Für den Schlag zugelassene Schläger

(1) Zugelassene Schläger. Zur Ausführung eines Schlags muss der Spieler einen Schläger verwenden, der den Bestimmungen der Ausrüstungsregeln entspricht:
  • er neu ist, oder
  • seine Spieleigenschaften in irgendeiner Weise verändert wurden (aber siehe Regel 4.1a(2), wenn ein Schläger während der Runde beschädigt wurde).
Aber falls sich die Spieleigenschaften eines zugelassenen Schlägers durch Abnutzung im normalen Spielgebrauch verändern, bleibt der Schläger weiterhin regelkonform. „Spieleigenschaften“ eines Schlägers sind alle Teile, Eigenschaften oder Merkmale, die beeinflussen, wie sich der Schläger spielt oder bei der Ausrichtung hilft, einschließlich aber nicht beschränkt auf Gewichte, Neigung des Schlägerkopfs (Lie), Neigung der Schlagfläche (Loft), Ausrichtungsmerkmale und zulässige äußere Anbauteile. (2) Benutzung oder Instandsetzung oder Ersatz eines während der Runde beschädigten Schlägers. Wird ein zugelassener Schläger auf der Runde oder während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a außer durch Missbrauch beschädigt, darf der Spieler ihn reparieren oder durch einen anderen Schläger ersetzen. Aber Unabhängig von der Art oder Ursache seiner Beschädigung gilt der Schläger für die verbleibende Runde weiterhin als regelkonform (Aber dies gilt nicht während eines Stechens im Zählspiel, da dies eine neue Runde ist). Der Spieler darf für den Rest der Runde
  • weiterhin Schläge mit dem beschädigten Schläger ausführen, oder den Schläger instand setzen oder durch einen anderen Schläger ersetzen (siehe Regel 4.1b(4)),
  • außer bei Missbrauch.
Ersetzt der Spieler den beschädigten Schläger durch einen anderen Schläger, muss der Spieler, bevor er den nächsten Schlag ausführt, den beschädigten Schläger aus dem Spiel nehmen, indem er wie in Regel 4.1c(1) beschrieben vorgeht. „Beschädigung während der Runde“ bedeutet, dass die Spieleigenschaften eines Schlägers aufgrund einer Handlung während der Runde verändert wurden (einschließlich während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a), sei es durch:
  • den Spieler (indem er einen Schlag oder Übungsschwung mit dem Schlägervausführt, den Schläger aus einem Golfbag herausnimmt oder hineinsteckt, den Schläger fallenlässt, sich auf ihn stützt, wirft oder missbräuchlich verwendet) oder
  • durch eine andere Person, äußeren Einfluss oder Naturkräfte.
Aber: Ein Schläger gilt nicht als „während der Runde beschädigt“, wenn seine Spieleigenschaften vom Spieler während der Runde gemäß Regel 4.1a(3) absichtlich verändert werden. (3) Absichtliche Veränderungen der Spieleigenschaften eines Schlägers während der Runde. Ein Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, dessen Spieleigenschaften er während der Runde absichtlich verändert hat (einschließlich während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a :
  • indem er eine verstellbare Funktion verwendet oder den Schläger technisch verändert (außer es ist zur Instandsetzung von Beschädigungen nach Regel 4.1a(2) erlaubt) oder
  • indem er Fremdstoff auf den Schlägerkopf aufbringt (außer zu Reinigungszwecken), um das Verhalten des Schlägers beim Schlag zu beeinflussen.
Ausnahme – Verstellbarer Schläger in den ursprünglichen Zustand zurückverstellt oder unzulässiges äußeres Anbauteil entfernt: Dies ist straflos und der Schläger darf in den zwei folgenden Situationen zur Ausführung eines Schlags benutzt werden:
  • Die Spieleigenschaften eines Schlägers wurden durch Verwendung einer verstellbaren Funktion verändert und vor dem nächsten Schlag mit diesem Schläger wird dieser wieder bestmöglich in seinen ursprünglichen Zustand versetzt, indem die verstellbare Funktion zurückgestellt wird.
  • Ein unzulässiges äußeres Anbauteil (zum Beispiel ein Aufkleber auf der Schlagfläche) wird vom Schläger entfernt, bevor mit diesem Schläger ein Schlag ausgeführt wird.
Strafe für Schlag unter Verstoß gegen Regel 4.1a: Disqualifikation.
  • Es ist nach dieser Regel straflos, einen unzulässigen Schläger oder einen Schläger, dessen Spieleigenschaften während der Runde absichtlich verändert wurden, lediglich zu besitzen (ohne einen Schlag damit auszuführen).
  • Aber: Solch ein Schläger zählt zu der Höchstzahl von 14 Schlägern in Regel 4.1b(1).
4.1b

Höchstzahl von 14 Schlägern; Schläger während einer Runde gemeinsam benutzen, hinzufügen und ersetzen

(1) Höchstzahl von 14 Schlägern. Ein Spieler darf nicht:
  • eine Runde mit mehr als 14 Schlägern beginnen oder
  • während der Runde mehr als 14 Schläger haben.
Diese Beschränkung umfasst alle Schläger, die vom Spieler oder für ihn mitgeführt werden. Aber sie umfasst nicht Teile eines zerbrochenen Schlägers oder getrennte Schlägerteile (zum Beispiel einen Schlägerkopf, Schaft oder Griff), die zu Beginn der Runde vom Spieler oder für ihn mitgeführt werden. Beginnt ein Spieler die Runde mit weniger als 14 Schlägern, darf er während der Runde Schläger bis zu einer Höchstzahl von 14 Schlägern hinzufügen (siehe Regel 4.1b(4) für Einschränkungen dazu). Ein Schläger gilt als hinzugefügt, sobald der Spieler seinen nächsten Schlag mit irgendeinem Schläger ausführt, während sich der hinzugefügte Schläger im seinm Besitz befindet. Stellt der Spieler fest, dass er gegen diese Regel verstößt, indem er mehr als 14 Schläger hat, muss er den oder die überzähligen Schläger entsprechend Regel 4.1c(1) aus dem Spiel nehmen, bevor er den nächsten Schlag ausführt:
  • Hat der Spieler die Runde mit mehr als 14 Schlägern begonnen, darf er wählen, welchen Schläger oder welche Schläger er als nicht mehr im Spiel befindlich erklärt.
  • Hat der Spieler die überzähligen Schläger während der Runde hinzugefügt, müssen diese als nicht mehr im Spiel befindlich erklärt werden.
Nimmt der Spieler nach Beginn seiner Runde einen liegen gelassenen Schläger eines anderen Spielers auf oder wird ein Schläger versehentlich ohne sein Wissen in die Tasche gesteckt, wird dieser Schläger nicht auf die Höchstzahl von 14 Schlägern angerechnet (aber der Schläger darf nicht benutzt werden). (2) Kein gemeinsames Benutzen von Schlägern. Ein Spieler ist auf die Schläger beschränkt, mit denen er die Runde begonnen hat oder die, wie in Absatz (1) erlaubt, hinzugefügt wurden:
  • Der Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, der von einem anderen Spieler eingesetzt wird, der auf dem Platz spielt (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Turnier spielt).
  • Stellt der Spieler fest, dass er durch einen Schlag mit dem Schläger eines anderen Spielers gegen diese Regel verstoßen hat, muss er den Schläger entsprechend Regel 4.1c(1) aus dem Spiel nehmen, bevor er den nächsten Schlag ausführt.
Siehe Regeln 22.5 und 23.7 (eingeschränkte Ausnahme in Spielformen mit Partnern, die Partnern das gemeinsame Benutzen von Schlägern erlauben, wenn sie zusammen nicht mehr als 14 Schläger haben). (3) Kein Ersatz verlorener Schläger. Beginnt ein Spieler die Runde mit 14 Schlägern oder hat er Schläger bis zur Höchstzahl von 14 Schlägern hinzugefügt und verliert dann einen der Schläger auf der Runde oder während das Spiel nach Regel 5.7a unterbrochen ist, darf der Spieler diesen Schläger nicht durch einen anderen ersetzen. (4) Einschränkungen beim Hinzufügen oder Austauschen von Schlägern. Wird ein Schläger hinzugefügt oder ersetzt, wie in Regel 4.1a(2) oder Regel 4.1b(1) beschrieben, darf ein Spieler
  • das Spiel nicht unangemessen verzögern (siehe Regel 5.6a),
  • keinen Schläger hinzufügen oder ausleihen, der von einem oder für einen anderen Spieler, der auf dem Platz spielt, mitgeführt wird (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Turnier spielt) oder
  • keinen Schläger aus Einzelteilen herstellen, die vom oder für den Spieler oder für irgendeinen anderen Spieler, der auf dem Platz spielt (auch wenn der andere Spieler in einer anderen Gruppe oder einem anderen Turnier spielt), mitgeführt werden.
Wird ein Spieler sich während der Runde bewusst, gegen diese Regel verstoßen zu haben, indem er unzulässiger Weise einen Schläger hinzufügte oder ersetzte, muss der Spieler diesen Schläger wie in Regel 4.1c(1) beschrieben aus dem Spiel nehmen, bevor er den nächsten Schlag ausführt. Führt der Spieler einen Schlag mit einem Schläger aus, der immer noch mitgeführt wird, nachdem er vor oder währe nd der Runde (Regel 4.1c(2) oder Regel 4.1c(1)) aus dem Spiel genommen wurde, ist er nach Regel 4.1c(1) unter disqualifiziert. Strafe für Verstoß gegen Regel 4.1b: Die Strafe wird in Abhängigkeit davon angewandt, wann dem Spieler der Regelverstoß bewusst wird:
  • Beim Spielen des Lochs. Die Strafe wird am Ende des Lochs angewandt, das gerade gespielt wird. Im Lochspiel muss der Spieler das Loch beenden, das Ergebnis dieses Lochs dem Spielstand des Lochspiels hinzurechnen und dann die Strafe anwenden, um den Spielstand des Lochspiels entsprechend zu berichtigen.
  • Zwischen zwei Löchern Die Strafe wird für das gerade beendete Loch angewandt, nicht für das nächste Loch.
Strafe im Lochspiel - Spielstand im Lochspiel durch Abzug eines Lochs verändert, Höchstzahl von zwei Löchern:
  • Dies ist eine Strafe zur Berichtigung des Spielstands, es ist nicht das gleiche wie die Strafe des Lochverlusts.
  • Am Ende des Lochs, das gerade gespielt wird oder beendet wurde, wird der Spielstand des Lochspiels durch den Abzug eines Lochs für jedes Loch, an dem ein Regelverstoß vorlag, geändert, höchstens durch den Abzug von zwei Löchern für die Runde.
  • Beispiel: Ein Spieler beginnt die Runde mit 15 Schlägern und spielt das dritte Loch, als ihm der Verstoß bewusst wird. Er gewinnt das Loch und liegt im Lochspiel „3 auf“. Der Spielstand wird höchstmöglich berichtigt, indem zwei Löcher abgezogen werden und der Spieler nur noch „1 auf“ liegt.
Strafen im Zählspiel – zwei Strafschläge, höchstens jedoch vier Strafschläge: Der Spieler zieht sich die Grundstrafe (zwei Strafschläge) für jedes Loch zu, an dem ein Verstoß vorlag, höchstens jedoch vier Strafschläge für die Runde (durch Hinzurechnen von zwei Strafschlägen an jedem der beiden ersten Löcher, an denen ein Verstoß vorkam).
4.1c

Verfahren, um überzählige Schläger als „nicht mehr im Spiel“ befindlich zu erklären

(1) Während der Runde. Wird ein Spieler sich während der Runde bewusst, gegen Regel 4.1b verstoßen zu haben, muss der Spieler deutlich machen, welche Schläger für den Rest der Runde aus dem Spiel genommen werden, bevor er den nächsten Schlag ausführt. Dies kann geschehen, indem er entweder
  • dies seinem Gegner im Lochspiel oder dem Zähler oder einem anderen Spieler seiner Gruppe im Zählspiel mitteilt oder
  • indem er eine eindeutige Handlung vornimmt (zum Beispiel den Schläger kopfüber in die Tasche steckt, ihn auf den Boden des Golf-Carts legt oder ihn einer anderen Person übergibt).
Der Spieler darf für den Rest der Runde keinen Schlag mehr mit einem Schläger ausführen, der aus dem Spiel genommen wurde. Gehört ein aus dem Spiel genommener Schläger einem anderen Spieler, darf dieser andere Spieler den Schläger weiterhin benutzen. Strafe für Verstoß gegen Regel 4.1c(1): Disqualifikation. (2) Vor der Runde. Wird einem Spieler kurz vor Beginn der Runde bewusst, versehentlich mehr als 14 Schläger mit sich zu führen, sollte er versuchen, die überzähligen Schläger zurückzulassen. Aber: Als straflose Wahlmöglichkeit darf der Spieler:
  • vor Beginn der Runde jeden überzähligen Schläger nach dem Verfahren aus (1) aus dem Spiel nehmen und
  • die überzähligen Schläger während der Runde behalten (sie jedoch nicht benutzen); die Schläger zählen in diesem Fall nicht zur Höchstzahl von 14 Schlägern.
Bringt ein Spieler absichtlich mehr als 14 Schläger zu seinem ersten Abschlag, und beginnt er die Runde, ohne die überzähligen Schläger zurückzulassen, gilt diese Möglichkeit nicht und Regel 4.1b(1) findet Anwendung.
4.2

Bälle

4.2a

Beim Spielen der Runde zugelassene Bälle

(1) Es muss ein zugelassener Ball gespielt werden. Ein Spieler muss bei jedem Schlag einen Ball benutzen, er den Anforderungen der Ausrüstungsregeln entspricht. Ein Spieler darf von jedem einen regelkonformen Ball für sein Spiel entgegennehmen, auch von einem anderen Spieler auf dem Platz. (2) Ein absichtlich veränderter Ball darf nicht gespielt werden. Ein Spieler darf keinen Ball schlagen, dessen Spieleigenschaften absichtlich verändert wurden, wie durch Abschürfen oder Erwärmen des Balls oder indem ein Fremdstoff aufgetragen wurde (ausgenommen zum Reinigen). Strafe für das Spielen eines Schlags unter Verstoß gegen Regel 4.2a: Disqualifikation.
4.2b

Ball zerbricht beim Spielen des Lochs

Bricht der Ball eines Spielers nach einem Schlag in Stücke, ist dies straflos und der Schlag zählt nicht. Der Spieler muss einen anderen Ball von der Stelle spielen, an der dieser Schlag gemacht wurde (siehe Regel 14.6). Strafe für Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 4.2b: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
4.2c

Ball wird beim Spielen eines Lochs eingekerbt oder zerspringt

(1) Ball aufnehmen, um festzustellen, ob er eingekerbt ist oder einen Sprung hat. Hat ein Spieler einen nachvollziehbaren Grund zur Annahme, dass sein Ball beim Spielen des Lochs eingekerbt wurde oder einen Sprung hat:
  • darf der Spieler den Ball aufnehmen, um ihn zu prüfen, aber
  • er muss die Lage des Balls vorher markieren und der Ball darf nicht gereinigt werden (außer auf dem Grün), siehe Regel 14.1.
Nimmt der Spieler den Ball ohne diesen nachvollziehbaren Grund auf (außer auf dem Grün, auf dem der Spieler den Ball nach Regel 13.1b aufnehmen darf), versäumt er die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu markieren oder reinigt ihn, wenn dies nicht zulässig ist, zieht er sich einen Strafschlag zu.
(2) Wann ein anderer Ball eingesetzt werden darf. Der Spieler darf nur dann einen anderen Ball neu einsetzen, wenn der ursprüngliche Ball deutlich sichtbar zersprungen oder eingekerbt ist und diese Beschädigung während des zu spielenden Lochs aufgetreten ist, aber der Ball darf nicht ersetzt werden, wenn er Ball lediglich zerkratzt, abgeschürft oder seine Farbe beschädigt oder verfärbt ist.
  • Ist der ursprüngliche Ball zersprungen oder eingekerbt, muss der Spieler entweder einen anderen Ball oder den ursprünglichen Ball an die ursprüngliche Stelle zurücklegen (siehe Regel 14.2).
  • Ist der ursprüngliche Ball nicht eingekerbt oder hat keinen Sprung, muss der Spieler ihn an seine ursprüngliche Stelle zurücklegen (siehe Regel 14.2).
Führt ein Spieler einen Schlag nach einem unzulässig neu eingesetzten Ball aus, zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 6.3b zu. Diese Regel verbietet es einem Spieler nicht, einen Ball nach einer anderen Regel neu einzusetzen oder die Bälle zwischen dem Spielen von zwei Löchern auszutauschen. Strafe für das Spielen vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 4.2c: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
4.3

Gebrauch von Ausrüstung

Regel 4.3 gilt für jede Art von Ausrüstung, die ein Spieler während einer Runde benutzen könnte, mit Ausnahme der Anforderung, dass ein Spieler mit zugelassenen Schlägern und Bällen spielen muss, was in den Regeln 4.1 und 4.2 festgelegt ist. Diese Regel betrifft nur die Weise, in der Ausrüstung gebraucht wird. Sie schränkt nicht die Ausrüstung ein, die ein Spieler während einer Runde bei sich haben darf.
4.3a

Zulässige und verbotene Verwendung von Ausrüstung

Ein Spieler darf Ausrüstung nutzen, die ihm beim Spiel einer Runde behilflich ist, es sei denn, er verschafft sich einen möglichen Vorteil, indem er
  • Ausrüstung benutzen (außer einem Schläger oder einem Ball), die künstlich die Notwendigkeit einer Fertigkeit oder eines Urteilsvermögens überflüssig macht oder reduziert, die wesentliche Bestandteile der Herausforderung des Spiels sind oder
  • Ausrüstung (einschließlich eines Schlägers oder eines Balls) bei der Ausführung eines Schlags in regelwidriger Weise benutzt. „Regelwidrig“ ist eine grundlegend zweckentfremdete Nutzung, die die von dem beabsichtigtenZweck der Ausrüstung abweicht und nicht üblicherweise als Teil des Spiels angesehen wird.
Diese Regel betrifft nicht die Anwendung einer anderen Regel, die die Handlungen einschränkt, die einem Spieler mit einem Schläger, einem Ball oder mit anderer Ausrüstung gestattet sind (zum Beispiel Hinlegen eines Schlägers oder eines anderen Gegenstands um dem Spieler beim Ausrichten zu helfen, siehe Regel 10.2b(3)). Gängige Beispiele des Gebrauchs von Ausrüstung, die während der Runde eines Spielers nach dieser Regel zulässig und unzulässig sind: (1) Entfernungs- und Richtungsangaben.
  • Zulässig. Entfernungs- oder Richtungsangaben (zum Beispiel durch ein Entfernungsmessgerät oder durch einen Kompass) erhalten
  • Unzulässig.
    • Höhenunterschied messen oder
    • Auswertung von Entfernungs- oder Richtungsangaben (zum Beispiel Empfehlungen zur Spiellinie oder Schlägerwahl bezogen auf die Lage des Balls des Spielers), oder
    • Benutzung eines Ausrichtungsgeräts (siehe Definition in den Ausrüstungsregeln) um die Ausrichtung des Balls zu unterstützen.
Siehe Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel G-5 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die die Verwendung von Geräten zur Entfernungsmessung untersagt). (2) Angaben zu Wind- und anderen Wetterbedingungen.
  • Zulässig.
    • Wetterinformationen jeder Art (einschließlich Windgeschwindigkeit) erhalten, die durch Wetterberichte verfügbar sind oder
    • Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf dem Platz messen.
  • Unzulässig.
    • Windgeschwindigkeit auf dem Platz messen oder
    • Einsatz eines künstlichen Gegenstands, um Informationen über den Wind zu erhalten (zum Beispiel Verwendung von Puder, einem Taschentuch oder eines Bändchens zur Bestimmung der Windrichtung).
(3) Informationen, die vor oder während der Runde erfasst wurden.
  • Zulässig.
    • Informationen verwenden, die vor Beginn der Runde erstellt wurden (zum Beispiel Spielinformationen aus früheren Runden, Hinweise zum Schwung oder Empfehlungen zur Schlägerwahl) oder
    • Erfassen von Informationen über das Spiel oder Informationen über den Körper während der gerade gespielten Runde (zum Beispiel Schlagentfernung, Spielstatistiken oder Herzfrequenz), um diese nach der Runde auszuwerten.
  • Unzulässig.
    • Verarbeitung oder Auswertung von Spielinformationen der Runde (zum Beispiel Empfehlungen zur Schlägerwahl aufgrund von Schlaglängen auf der Runde) oder
    • Verwendung von Informationen über den Körper, die während der Runde erfasst wurden.
(4) Audio- und Videogeräte.
  • Zulässig.
    • Tonaufzeichnungen anhören oder Videos ansehen, die keinen Bezug zu dem gespielten Turnier haben (zum Beispiel Nachrichten oder Hintergrundmusik). Aber: Dabei sollte Rücksicht auf andere genommen werden (siehe Regel 1.2).
  • Unzulässig.
    • Musik oder andere Tonaufzeichnungen anhören, um Ablenkungen auszuschließen oder
    • Hilfen für das Schwungtempo zu erhalten oder Videos über das Turnier ansehen, die den Spieler bei der Schlägerwahl, beim Schlag oder beim Spiel während der Runde unterstützen, jedoch darf ein Spieler ein Video anschauen, das für die Zuschauer eines Golfturniers zum Beispiel auf einer elektronischen Anzeigetafel gezeigt wird.
Siehe Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel G-8 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die den Gebrauch von Audio- und Videogeräten während einer Runde verbietet oder einschränkt). (5) Handschuhe und Griffhilfen.
  • Zulässig.
    • Nutzung eines gewöhnlichen Handschuhs, der den Ausrüstungsregeln entspricht,
    • Nutzung von Harz, Puder und anderen befeuchtenden oder trocknenden Mitteln oder
    • Handtuch oder Taschentuch um den Griff wickeln.
  • Unzulässig.
    • Nutzung eines Handschuhs, der nicht den Ausrüstungsregeln entspricht oder
    • Nutzung anderer Ausrüstung, die unangemessene Vorteile bei der Griffhaltung oder -festigkeit bietet.
(6) Dehnungsgeräte und Übungs- oder Schwunghilfen.
  • Zulässig.
    • Verwendung von Ausrüstung, die zum allgemeinen Dehnen entwickelt wurde (nicht für einen Übungsschwung), gleich ob die Ausrüstung zum Dehnen entwickelt wurde, zur Verwendung beim Golf (wie ein über die Schultern gelegter Ausrichtungsstab) oder zu einem Zweck ohne Bezug zum Golf (zum Beispiel Gummischlauch oder Teil eines Rohrs).
  • Unzulässig.
    • Jegliche Art von Trainings- oder Schwunghilfe (zum Beispiel Ausrichtungsstäbe oder schwere Schlägerhauben oder „Donut“) oder ein unzulässiger Schläger, um einen Übungsschwung zu machen oder auf jede Weise, die einen möglichen Vorteil verschafft, indem der Spieler Hilfe bei der Vorbereitung auf oder für den Schlag erhält (zum Beispiel Hilfe zur Schwungebene, zum Griff, zur Ausrichtung, Ballposition oder Haltung).
Weitere Hinweise zur Verwendung der oben beschriebenen Ausrüstung und für andere Arten von Ausrüstung (zum Beispiel Bekleidung und Schuhe) finden sich in den Ausrüstungsregeln. Ist ein Spieler unsicher, ob er einen Ausrüstungsgegenstand auf eine besondere Weise verwenden darf, sollte er die Spielleitung um eine Entscheidung bitten (siehe Regel 20.2b). Leitlinien für die Spielleitung 8, Musterplatzregel G-6 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die motorisierte Transportmittel während einer Runde verbietet.
4.3b

Aus medizinischen Gründen verwendete Ausrüstung

(1) Medizinische Ausnahmeregelung. Ein Spieler verstößt nicht gegen Regel 4.3, wenn er Ausrüstung zur Milderung eines gesundheitlichen Problems nutzt, vorausgesetzt
  • der Spieler hat einen gesundheitlichen Grund, die Ausrüstung zu verwenden und
  • die Spielleitung entscheidet, dass der Einsatz dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschafft.
Siehe Regel 25.3a (Status von Prothesen); Regel 25.4f (Anwendung von Regel 4.3 bei Mobilitätshilfen). (2) Tape oder ähnliche Bandagen. Ein Spieler darf Tape oder ähnliche Bandagen aus jedem beliebigen medizinischen Anlass verwenden (zum Beispiel, um eine Verletzung zu verhindern oder bei einer bestehenden Verletzung zu helfen), aber Tape oder Bandagen dürfen nicht
  • im Übermaß verwendet werden oder
  • dem Spieler mehr als aus medizinischem Grund notwendig helfen (es darf zum Beispiel kein Gelenk stabilisiert werden, um dem Spieler beim Schwingen des Schlägers zu helfen).
Ist ein Spieler unsicher, ob und wie er Tape oder eine Bandage verwenden darf, sollte er die Spielleitung um eine Entscheidung bitten. Strafe für Verstoß gegen Regel 4.3:
  • Strafe für ersten Verstoß: Grundstrafe. Geschieht der Verstoß zwischen zwei Löchern, fällt die Strafe am nächsten Loch an.
  • Strafe für zweiten Verstoß: Disqualifikation. Diese Strafe findet auch dann Anwendung, wenn die Art des Verstoßes sich völlig von dem Verstoß unterscheidet, der zu der ersten Strafe geführt hatte. Die Strafe fällt nur nach einem zwischenzeitlichen Ereignis nach dem ersten Verstoß an (siehe Regel 1.3c(4)).
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